BaFin: Banken müssen über falsche Zinsberechnung informieren!

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BaFin: Banken müssen über falsche Zinsberechnung informieren!

Fast alle Prämiensparer haben von ihrer Bank oder Sparkasse zu wenig Zinsen erhalten. Jetzt greift die Finanzaufsicht Bafin ein. Am heutigen Montag, 21.06.2021, wurde eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.

Kreditinstitute sind jetzt verpflichtet, Prämiensparkunden  über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ein Angebot zur Nachzahlung der Zinsen zu machen. Es geht um langfristige Verträge, die zwischen 1990 und 2010 angeboten wurden.

Kostenlose Zinsnachberechnung

Das Informationsportal Zinserstattung4U hat sich bereits vor Jahren auf Zinserstattung für Prämiensparer spezialisiert und bietet neben einer kostenlosen Hotline (0800 80 60 333) auch wichtige Informationen und eine Kostenlose Berechnung der Nachforderung an.

So begründet die BaFin ihren Schritt

«Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren».

Ein runder Tisch der Aufsicht mit Verbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschützern war Ende November 2020 ohne Ergebnis geblieben.

Nach der jetzt erlassenen Regelung müssen die Geldinstitute ihren Kunden  eine Zinsnachberechnung und –Nachzahlung anbieten. Ferner müssen nun wirksamen Zinsanpassungsklausel abgeschlossen werden, welche die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010 berücksichtigen, den dagegen verstoßen die meisten gängigen Klauseln.

Betroffene Institute müssen die Vorgaben zwölf Wochen nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung umsetzen. Sie können allerdings Widerspruch bei der Bafin einlegen. Wir gehen davon aus, dass dies auch einige Geldhäuser machen werden.

Die BaFin erwartet, dass die Institute die Allgemeinverfügung rechtlich angreifen und Verbraucher zunächst weiter abwarten müssen.

Jetzt handeln!

Prämiensparer müssen darauf aber nicht warten, denn die Rechtslage ist bereits jetzt weitgehend geklärt und ändert sich durch die Allgemeinverfügung der BaFin nicht.

Lassen Sie Ihren Prämiensparvertrag jetzt kostenlos prüfen und die Zinsen nachberechnen. Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu über unsere Hotline.

Bereits 2004 hatte der BGH entschieden

Der Bundesgerichtshof hatte schon 2004 die gängigen Zinsanpassungsklauseln für unwirksam erklärt und in weiteren Entscheidungen zu Nachforderungsmöglichkeiten für Verbraucher Stellung genommen. Details sind aber bis heute umstritten. Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben.

«Es ist gut, dass die Bafin dem Druck der Sparkassen und Banken nicht nachgegeben hat und den Verbrauchern jetzt zur Seite steht», sagte Rechtsanwalt Alexander Meyer von zinserstattung4U.de. Das wird hoffentlich auch das Verhalten der betroffenen Institute ändern, die bislang noch standardmäßig alle Anfragen mit unzureichenden Angeboten abweisen und erst auf Anwaltsschreiben zum Abschluss angemessener Vergleiche bereit sind.