Widerrufsjoker für Lebensversicherungen und Darlehensverträge


Widerrufsjoker für Lebensversicherungen und Darlehensverträge

Das Widerrufsrecht bei Finanzprodukten wurde in den letzten Jahren von der Rechtsprechung so gestärkt, dass es oft auch viele Jahre nach Vertragsabschluss noch ausgeübt werden kann.

Der Widerruf kann für Verbraucher extrem vorteilhaft sein, deshalb spricht man vom Widerrufsjoker.

Der Widerruf eines Vertrages hat zur Folge, dass Sie so gestellt werden, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden.

Warum das vorteilhaft sein kann, zeigen folgende Beispiele:

Beispiel 1:

Lebensversicherung

Sie zahlen monatlich 100,- € in eine Lebensversicherung. Nach 15 Jahren sollte zu den eingezahlten 18.000,- € noch eine Rendite kommen. Sie stellen aber fest, dass der Rückkaufswert lediglich 15.000,- € beträgt.

Wird der Vertrag widerrufen, muss die Versicherung die einbezahlten 18.000,- € und zusätzlich Zinsen darauf an Sie auszahlen, darf aber nur sehr geringe Kosten abziehen.

Wenn Sie in der Zeit von 1994 bis 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können Sie durch einen auch heute noch möglichen Widerruf erheblich profitieren. Ausführliche Informationen und eine kostenlose Vorprüfung erhalten Sie, wenn Sie diesem externen Link zu unserer Sonderseite folgen:


Beispiel 2:

Autokredit / Leasing

Sie haben 2017 für einen Autokauf ein Darlehen von 25.000,- € mit 1,00% Zinsen aufgenommen. Bis April 2020 haben Sie 20.000,- € für Anzahlung, Zins und Tilgung bezahlt.

Wird der Vertrag widerrufen, darf die Bank lediglich die Zinsen behalten. Das wären im Beispiel ca. 500,- €. Anzahlung und Tilgung erhalten Sie vollständig zurück. Die Nutzung des Fahrzeugs müssen Sie sich NICHT anrechnen lassen, d.h., Sie haben das Auto drei Jahre lang für 500,- € gefahren.


Beispiel 3:

Immobiliendarlehen

Wenn Sie vor ein paar Jahren eine Immobilie finanziert haben, dann zahlen Sie wahrscheinlich noch einen Zins über dem aktuellen Zinsniveau.

Bei einem Widerruf des Darlehens können Sie zu aktuellen Konditionen neu finanzieren.

BGH gegen EuGH: Widerrufsjoker wegen Kaskadenverweis doch nicht möglich. Lesen Sie hier…